ALLGEMEINE GESCHÄFTS-BEDINGUNGEN DER
TEXTILPFLEGE UEBLER

Es gelten grundsätzlich die Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsverbandes und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die sich jeweils ergänzen, jedoch nicht die jeweils anderen außer Kraft setzen. Sollten parallele Regelungen bestehen, so gelten beide. Sollte eine der beiden Regelungen Punkte enthalten, die die jeweils andere nicht abdeckt, so gelten die jeweils vorhanden Regelungen, die die Lücke füllen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der Textilpflege Uebler, Inhaber: Robert Uebler, die gegenüber dem Kunden erbracht werden, einschließlich der Annahme, Bearbeitung und Rückgabe von Reinigungsgut.

In den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Firma „Textilpflege Uebler - Inhaber: Robert Uebler“ im weiteren Verlauf als „der Textilreiniger“ bezeichnet.

1. Mängel am gelieferten Reinigungsgut

Der Textilreiniger haftet nicht für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsguts verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenprüfung erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, unsachgemäße Nähte, unzureichende Farbechtheit, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper oder Zubehörteile wie Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten. o.ä.). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder nur eingeschränkt gereinigt werden kann, sofern dies nicht entsprechend gekennzeichnet oder durch den Textilreiniger nicht erkennbar ist.

2. Rückgabe / Pflicht des Kunden zur Abholung

Die Rückgabe des Reinigungsguts erfolgt nur gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (Ticket). Sollte diese fehlen, muss der Kunde die Berechtigung zur Abholung nachweisen. Der Kunde verpflichtet sich, das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten oder vorgesehenen Liefertermin abzuholen. Sollte dies nicht innerhalb von 3 Monaten nach Übergabe des Reinigungsguts an den Textilreiniger geschehen und der Kunde oder seine Adresse unbekannt sein, ist der Textilreiniger zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung des Reinigungsguts berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten der Verwertung nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Das Reinigungsgut bleibt bis zur vollständigen Zahlung und Abholung im Eigentum des Textilreinigers. Der Textilreiniger behält sich das Recht vor, dem Kunden bei Aushändigung des ggf. noch vorhandenen Artikels Lagerkosten in Höhe von 1,00 € (netto) bzw. 1,19 € (brutto) pro Tag in Rechnung zu stellen, sofern die Aufbewahrungsfrist von drei Monaten überschritten wurde.

3. Rügepflicht des Kunden bei Mängeln / Fehlmengen / Falschlieferung des ausgelieferten Reinigungsguts


Der Kunde hat nachzuweisen, dass das Reinigungsgut zur Bearbeitung übergeben wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Reinigungsguts gerügt werden. Dasselbe gilt für die Rüge von Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Auslieferung. Wurden die Textilien in dieser Zeit getragen oder benutzt, haftet der Textilreiniger nicht für bereits zuvor vorhandene Mängel.

Sollte der Kunde eine Falschlieferung nicht innerhalb der Frist bemerken und keine Rüge einreichen, übernimmt der Textilreiniger keine Haftung für daraus resultierende Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, für die entstandenen Schäden, die durch eine verspätete Rüge oder das Unterlassen der Rüge verursacht werden, Ersatz zu leisten.

4. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut / Entfernung von textilem Fremdmaterial

Der Kunde hat den Textilreiniger auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe hinzuweisen. Der Kunde muss darauf hinwirken, dass vor der Übergabe des Reinigungsguts alle textilen Fremdkörper wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser, Schmuck, etc. entfernt werden. Für Textilien, die besondere Anforderungen an die Reinigung oder Pflege stellen (z.B. wertvolle Stoffe, spezielle Farbbeschichtungen, o.ä.), ist der Textilreiniger im Vorfeld aktiv zu informieren. Der Textilreiniger übernimmt keine Haftung für den Verlust von Fremdkörpern, die sich in der Textilie befinden, insbesondere in Taschen oder anderen Verstecken, wie z.B. im Innenfutter.

5. Haftung des Textilreinigers


Der Textilreiniger haftet im Falle einer mangelhaften Reinigungsleistung nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Nachbesserung. Sollte es zu einem Schaden kommen, haftet der Textilreiniger gemäß den allgemeinen gesetzlichen Regeln für den beim Kunden entstandenen Schaden. Im Falle des Verlustes eines Reinigungsguts haftet der Textilreiniger ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen zu Schaden und Verschulden.

Um die Schadensursache zu ermitteln, wird der Schaden durch einen unabhängigen Textilgutachter begutachtet. Die Kosten für das Gutachten trägt grundsätzlich der Textilreiniger, es sei denn, es stellt sich heraus, dass der Schaden nicht durch den Textilreiniger verursacht wurde. Sollte der Schaden nicht vom Textilreiniger zu vertreten sein, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten des Gutachtens zu tragen.

Der zu vertretende Schaden wird vom Textilreiniger oder von dessen Versicherung nach den geltenden Vorschriften/Gesetzen reguliert. Der Kunde hat Anspruch auf eine Erstattung des Zeitwerts des Reinigungsguts, wobei dieser den tatsächlichen Wert des Textils zum Zeitpunkt des Verlusts oder der Beschädigung widerspiegelt.

Ebenso wird keine Haftung für Verluste oder Schäden an Applikationen, Aufnähern, Nähten, Knöpfen, Schnallen, Gürteln, Reißverschlüssen, Kordeln, Vorhangreitern/-ringen, Leder- und Kunstlederbesätzen, Stickereien, Pailletten, Perlen, Strasssteinen, Fransen, Schulterpolstern oder anderen adaptiven Kleinteilen übernommen. Ebenso haftet der Textilreiniger nicht für Schäden, die durch Mängel an Farbechtheit, Materialbeschaffenheit oder durch fehlende bzw. unlesbare Pflegekennzeichen (Fehlbehandlung) entstehen.

6. Haftungsbegrenzung

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die den Vertragszweck gefährden.

7. Verspätung

Der Textilreiniger übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch verspätete Rückgabe des Reinigungsguts entstehen. 

8. Ablehnung des Auftrages

Sollte das Reinigungsgut aufgrund seines Zustands, seiner Materialbeschaffenheit oder einer vorherigen Fehlbehandlung nicht gereinigt werden können, behält sich der Textilreiniger das Recht vor, den Auftrag - auch nach Vertragsschluss - abzulehnen. In diesem Fall wird der Kunde über die Gründe bei Abholung informiert.

Eventuell entstandene Kosten für die Begutachtung oder Prüfung des Reinigungsguts können dem Kunden trotz Ablehnung des Auftrags in Rechnung gestellt werden. Für alle aus der Nichtbearbeitung des Reinigungsguts resultierenden Schäden seitens des Kunden wird keine Haftung übernommen.

9. Preisgestaltung & -transparenz

Der Textilreiniger informiert den Kunden auf Nachfrage über die Preise der angebotenen Dienstleistungen sowie über eventuelle Zusatzkosten (z.B. für Expressreinigung, Spezialbehandlungen oder die Reinigung von besonders wertvollen oder empfindlichen Textilien), bevor der Auftrag erteilt wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

Sollte sich während der Bearbeitung des Reinigungsguts ein Mehraufwand ergeben, der bei der Annahme des Auftrags nicht vorhersehbar war (z.B. durch versteckte Mängel, zusätzliche Reinigungsanforderungen oder spezielle Anforderungen des Materials), behält sich der Textilreiniger das Recht vor, diesen Mehraufwand gesondert zu berechnen. Der Kunde erklärt sich im Rahmen des Vertragsschlusses mit der Möglichkeit dieses Mehraufwands und den damit verbundenen Kosten einverstanden, sofern der Mehraufwand notwendig ist, um den Auftrag erfolgreich und in angemessener Qualität auszuführen.

10. Fremdleistungen

Der Textilreiniger behält sich vor, Fremdleistungen oder Subunternehmer für bestimmte Spezialbehandlungen oder Reparaturen ohne vorherige Abstimmung mit dem Kunden einzusetzen.

11. Datenschutz

Der Textilreiniger verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung erhoben werden, gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen zu schützen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

12. Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Vertragsschluss und Kündigung

Der Vertrag zwischen dem Textilreiniger und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Reinigungsgut übergibt und eine Auftragsbestätigung (z.B. ein Ticket) erhält. Mit der Übergabe des Reinigungsguts erklärt der Kunde sein Einverständnis mit den Lieferbedingungen des Deutschen Textilreinigungsverbandes und der vorliegenden AGBs.

Der Kunde kann den Vertrag jederzeit vor der Ausführung der Dienstleistung kündigen, sofern er den Textilreiniger rechtzeitig informiert. Eine Kündigung muss vor Beginn der Reinigungsarbeiten erfolgen. Bei einer Kündigung nach Beginn der Dienstleistung können dem Kunden bereits entstandene Kosten (z.B. für vorbereitende Arbeiten) in Rechnung gestellt werden.

14. Bezahlung

Die Bezahlung des Reinigungsguts erfolgt ausschließlich im Voraus. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung oder die Zahlung per EC-/Girokarte. Zahlungen per Kreditkarte oder andere Zahlungsmethoden sind ausgeschlossen, außer diese werden vom Textilreiniger dem Kunden ausdrücklich angeboten. Eine Nachkasse ist nur möglich, wenn der Textilreiniger ausdrücklich dem Kunden zustimmt.

15. Gültigkeit und Änderung der AGB


Die Textilpflege Uebler behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen treten mit der Veröffentlichung auf unserer Website oder durch Aushang in unseren Geschäftsräumen in Kraft.

Stand: 03.04.2025

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